29. Januar 2021

In der Krise vorbeugen – Forderungsausfälle absichern mit SCHUNCK!

2021 wird mit einer deutlichen Steigerung der Insolvenzzahlen gerechnet. SCHUNCK bietet Ihnen ein einfaches und effektives Konzept, sich vor Forderungsausfällen und Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter zu schützen.

[Der Artikel wurde zuletzt am 29. Januar 2021 aktualisiert]

Die Corona-Krise hat enorme wirtschaftliche Folgen: 2021 wird mit einer großen Steigerung der Insolvenzzahlen allein in Deutschland gerechnet. Diese Dramatik veranschaulicht auch die Haftung des Staates gegenüber den Kreditversicherern, die für Insolvenzen bis zu einem Betrag von 30 Milliarden Euro vereinbart wurde. Zum Vergleich: 2019 lagen die Entschädigungen bei ca. 900 Millionen Euro.

Die zu erwartende Insolvenzwelle 2021 wird sich durch die nochmalige Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit (!), bis zum 30.04.2021 lediglich verzögern, so die Erwartung von Branchenexperten, denn:

  • Steuern und Mieten(als Folge des Lockdowns) müssen in 2021 weiterhin beglichen werden.
  • Es droht die Rückzahlung von (unberechtigterweise) beantragter Corona-Soforthilfe.
  • Durch die  erwähnte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist es daher möglich, dass bereits jetzt insolvente Unternehmen aktuell noch aktiv sind und Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht mehr bezahlt werden können.

Ihr Ansprechpartner

Jörg Peters

+49 40 23777-1 44

PetersJ@schunck.de

Um Sie vor diesen Folgen abzusichern, hat die SCHUNCK GROUP gemeinsam mit namhaften Kreditversicherern ein einfaches und effektives Konzept erarbeitet, das Sie vor Forderungsausfällen und Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter (Insolvenzanfechtung) schützt.

Das bietet die SCHUNCK-Lösung:

  • Entschädigung bei Insolvenz eines Geschäftspartners
  • Entschädigung bei Zahlungsverzug (ohne Insolvenz): Zwei Monate nach Fälligkeit einer Rechnung tritt die sogenannte „Nichtzahlungstatbestand“ ein
  • 90 Prozent Entschädigungsleistung
  • Keine Inkassokosten bei Inlandskunden
  • Rechtsschutz für bestrittene Forderungen ist eingeschlossen
  • Rechtsschutz zur Abwehr einer Insolvenzanfechtung ist eingeschlossen
  • 90 Prozent Entschädigung von Rückzahlungen an einen Insolvenzverwalter im Rahmen einer Insolvenzanfechtung

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns an!

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.