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Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Investition, die Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern eine Reihe von Vorteilen bringt.

Das wichtigste Gut in Ihrem Unternehmen sind Ihre Mitarbeiter. Ihr Unternehmen baut auf qualifizierte und engagierte Arbeitnehmer. Gutes Personal zu finden ist allerdings nicht leicht. Wer sehr gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte für das Unternehmen gewinnen will, muss als verantwortungsbewusster und erfolgreicher Arbeitgeber überzeugen.

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden zu einer betrieblichen Altersvorsorge ermutigen und diese unter Umständen durch Zuschüsse unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das eigene Image aus, steigert die Motivation und erhöht die Bindung an das Unternehmen.

Immer noch schätzen viele Arbeitnehmer ihre Altersbezüge der gesetzlichen Rentenversicherung viel zu optimistisch ein. Dadurch entsteht mit dem Eintritt in den Ruhestand eine Lücke zwischen der gewünschten und der wirklichen Rente. Die tatsächliche Rentenhöhe genügt nicht, um sorgenfrei den Lebensabend bestreiten zu können.

Neben der Möglichkeit der privaten Vorsorge gibt es vom Gesetzgeber mehrere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die zusätzlich zur finanziellen Absicherung bereits im Arbeitsleben Vorteile durch Steuerersparnis und ggf. Sozialversicherungsbeitragsersprnis berücksichtigen. Diese Vorteile gelten in den meisten Fällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen. Somit kann die bAV für beide Seiten sehr attraktiv und überaus interessant sein.

Kundenberater Competence Center Vorsorgemanagement

Oliver Mix

+49 711 64856-31

MixO@schunck.de

Weiterführende Informationen:

SCHUNCKaktuell: Kurzarbeit und Entgeltumwandlung: Das müssen Sie wissen!

Welche Lösungen bietet die SCHUNCK GROUP?

  • Die SCHUNCK GROUP erstellt für Unternehmen und Mitarbeiter individuelle Vorsorgekonzepte mit der bestmöglichen staatlichen Förderung.
  • Wir beraten Sie zu allen fünf Durchführungswegen. Wir übernehmen die Einführung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen unter Einsatz von verschiedenen Versorgungswerken wie zum Beispiel TSL (Versorgungswerk für die Transport- und Logistikbranche) sowie VWKH (Versorgungswerk Körperschaften Heilwesen).
  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (ggf. ohne Gesundheitsprüfung)
  • Wir Analysieren bestehende Versorgungseinrichtungen.
  • Kompetente Beratung von Inhabern und Geschäftsführern/Vorständen,
  • Durchführung von Mitarbeiterinformationsveranstaltungen und -beratungen,
  • Bewertung und Einrichtung von Gruppenverträgen,
  • Überprüfung und Ausfinanzierung von Pensionszusagen,
  • Absicherung Key Men, Ausschluss des finanziellen Risikos bei schwerer Erkrankung oder Tod einer wichtigen Person im Unternehmen.

Welche Möglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden vorzusorgen?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Staat geförderte Vorsorgeform. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Zugang zur bAV zu ermöglichen. Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, einen Teil seines Bruttogehalts als Entgeltumwandlung für eine zusätzliche Altersrente bis zu 4 % der BBG (2020: monatlich EUR 276) zu verwenden.

Seit dem 01.01.2019 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, für sogenannte Neuzusagen bis zu 15% des vom Arbeitnehmer einbezahlten Betrages als Arbeitgeberzuschuss zu leisten, sofern das Unternehmen Sozialabgaben spart. Für bestehende Verträge wird der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 verpflichtend.

Der Arbeitgeber kann jedoch auswählen, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge er für sein Unternehmen wählt. Grundlegend gibt es diverse Möglichkeiten über eine betriebliche Altersvorsorge Vorsorge zu treffen: Entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für den Arbeitnehmer, oder der Mitarbeiter finanziert seine betriebliche Altersvorsorge über eine sogenannte Entgeltumwandlung (zuzüglich der 15% Arbeitgeberzuschuss siehe vorne). Auch die Teilung der Beiträge in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist durchführbar.

Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge gehört die Berufsunfähigkeitsabsicherung, Hinterbliebenenversorgung, die das Unternehmen seinen Arbeitnehmern vertragsgemäß zusagen kann (ggf. eine BU-Rentenabsicherung ohne Gesundheitsprüfung). Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Hürden zur vollen Erwerbsminderungsrente der DRV sehr hoch gelegt und die Leistungen für Hinterbliebene stark reduziert.

Der Anreiz aller Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung liegt ggf. in der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung.

Für die Verwendung der Beiträge sieht der Staat fünf Durchführungswege vor, die alle eine größtmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter bereitstellen sollen, sich aber in der Ausgestaltung stark unterscheiden.

Oft sind die Regelungen der bAV in Tarifverträgen festgelegt, die gewisse bAV-Regelungen vorgeben. Wenn Sie jedoch die Art der betrieblichen Altersversorgung selbst bestimmen können, gibt es zahlreiche gute Gründe, die für die Direktversicherung sprechen.

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und schließt bei einer geeigneten Versicherungsgesellschaft eine Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Im Leistungsfall bekommt dann der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen eine entsprechende monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Auch Berufsunfähigkeit kann unter gewissen Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung entsprechend mit abgesichert werden.

Da in der Beitragszahlungszeit normalerweise Steuern und Sozialversicherungsabgaben eingespart werden, wird später die Leistung nachgelagert besteuert und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (Neuabschlüsse ab 2005).

Die Direktversicherung bietet zahlreiche flexible Möglichkeiten. So kann die Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel vom Arbeitnehmer mitgenommen werden, auch bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit bieten sich verschiedene Lösungen an.

Zusätzlich verhält sich eine Direktversicherung bilanzneutral, d.h. sie wird nicht in der Bilanz aktiviert. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.

Bei der Direktversicherung gibt es zwei Finanzierungsarten. Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerfinanzierung.

Eine beliebte Form der Direktversicherung ist eine Mischform aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung. Der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Bruttogehaltes in eine Direktversicherung um und der Arbeitgeber fördert diesen mit einem bestimmten Prozentsatz oder einem festen Zuschuss.

Was passiert mit den Einzahlungen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet?

Die Leistungen im Vertrag bleiben dem Arbeitnehmer erhalten, sofern die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Falls der Mitarbeiter in der bAV per Entgeltumwandlung einzahlt, so gilt ein sofortiger Unverfallbarkeitsanspruch.

Ist der Vertrag arbeitgeberfinanziert, so muss der Mitarbeitet (für Zusagen ab 01.01.2018) bei Austritt aus dem Unternehmen das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit mindestens 3 Jahren bestehen, damit der Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch hat.

Sollte es zu einer Unternehmensinsolvenz kommen, so geht bei der Direktversicherung und Pensionskasse der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen auf den Mitarbeiter über.

Die Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds sind über den Pensionssicherungsverein bis zu einer bestimmen Höhe abgesichert.

Unsere Experten beraten Sie gern – unabhängig und kompetent.