Versicherungslösungen
Bürgschaftsversicherungen
Bürgschaftsversicherungen
Die SCHUNCK GROUP betreibt speziell zu den Themen Kreditversicherung, Factoring und Bürgschaften ein eigenes Competence Center, in dem Bank- und Versicherungsexperten die Versicherungslösungen laufend an die aktuellen Entwicklungen anpassen.
Eine Bürgschaft über einen Versicherer ist heute eine Alternative zur Bankbürgschaft. Sämtlicher Bürgschaftsbedarf, im Zusammenhang mit der Lieferung und Leistung eines Unternehmens, kann auch durch eine sogenannte Kautionsversicherung dargestellt werden. Dies eignet sich besonders für:
- Mietsicherheiten
- Kraftstoff/ Tankkarten, Maut, Leasing
- Behörden (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, IATA, Rekultivierung)
- Vertragserfüllung, Anzahlung, Gewährleistung
- Sonstige betriebsbedingte Absicherungen wie Arbeitszeitkonten und Altersteilzeit
Wie sieht die typische Situation eines Unternehmens aus?
Bürgschaften werden traditionell über die Hausbanken eines Unternehmens gestellt. Herausgelegte Bürgschaftsrahmen müssen gemäß Kreditwesengesetz auf die Gesamtbanklinie eines Unternehmens angerechnet werden. Die Verlagerung der Bürgschaften auf einen Versicherer entlastet die Banklinie, frei werdende Linien können zum Beispiel für einen Kontokorrentkredit oder langfristige Darlehen genutzt werden.
Welche Lösungen bietet die SCHUNCK GROUP?
Die SCHUNCK GROUP überprüft bestehende Bürgschaftsverpflichtungen und erstellt auf Basis einer individuellen Analyse eine Versicherungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist. Je nach Unternehmen und Situation sind spezielle Vertragsformen und Sonderkonditionen möglich.
Welche Vorteile bieten die SCHUNCK-Bürgschaftsversicherungen?
- Einfacheres Antrags- und Annahmeverfahren
- Bürgschaften von Versicherern haben die gleiche Akzeptanz wie Bankbürgschaften – national und international
- Selbstverständlich auch Urkunden auf „ersten Abruf“
- Individuelle Bürgschaftstexte können berücksichtigt werden
- Transparente und attraktive Preisgestaltung
- Keine oder nur geringe Besicherung (keine dinglichen Sicherheiten erforderlich)
- Entlastung der Banklinie durch Verlagerung der Bürgschaften auf einen Versicherer
- Alle Bürgschaftsarten
- Keine Branchenausnahmen