SCHUNCK GROUP

Informationen zur Transparenzverordnung

Informationspflichten für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten gem. Art. 8 Transparenz-Verordnung (TVO)

(Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Spezifische Informationen über die Ansätze für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen im Bereich der Vermittlung von Produkten im Finanzdienstleistungssektor

 

Firma

SCHUNCK GROUP GmbH & Co. KG
Europäischer Versicherungsmakler, Niederlassungen Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, München und Stuttgart

 

Tätigkeit

Bei der Vermittlung über uns bereit gestellter Finanzdienstleistungsprodukte informieren wir Sie vorvertraglich und legen offen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Vermittlung auf Ebene des Unternehmens berücksichtigt werden.

 

Transparenzstrategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 TVO

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir ggf. gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten könnte.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen im ausgehändigten Angebot und/oder der jeweiligen Versicherungspolice.

Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens, Art. 4 Abs. 5 TVO

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer im Rahmen unserer Möglichkeiten nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Auf Wunsch des Kunden werden sie auf Basis der aktuell vom Versicherer zur Verfügung stehenden Datenlage selbstverständlich berücksichtigt.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichti-gung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 4 Abs. 5 TVO

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet ins-besondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Bei der Beratung spielt bei der Auswahl des Produktes die Höhe der Vergütung keine Rolle.

 

Transparenz bei Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, Artikel 6 Abs. 2 TVO

Wir halten bei unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV (betriebliche Altersvorsorge) eine separate Prüfung der Nachhaltigkeitsrisiken für nicht notwendig, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden.

 

Geltungsdauer

Diese Informationen gelten bis zunächst 31.12.2022.

 

Sonstiges

Andere Konzerngesellschaften der Schunck Group vermitteln keine Finanzanlageprodukte und sind deswegen von der Transparenzverordnung nicht betroffen.