02. September 2021

UPDATE „Ever Given“ – Ansprüche gegen die Schiffseigner sind bis 20.09.2021 anzumelden

Kundeninfo zum Fall „Suezkanal / Ever Given“

Mit den Haftungsfolgen aus dem Vorfall der MS EVER GIVEN im Suezkanal am 23.03.2021 (siehe auch SCHUNCKaktuell-Artikel) beschäftigt sich nun der „High Court of Justice of England and Wales“.

Die Schiffseigner der MS EVER GIVEN – Luster Maritime S.A und Higaki Sangyo Kaisha Limited – haben zur Begrenzung ihrer Haftung bei dem genannten Gericht einen Haftungsfond in Höhe von £84.005.005,12 (dies entspricht 81.563.858 Sonderziehungsrechten des IWF (Internationaler Währungsfond)) eingerichtet. Der Betrag ergibt sich aus dem Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen. Der Fond wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um alle Forderungen zu erfüllen.

Personen und Unternehmen, welche anteilig aus diesem Fond entschädigt werden möchten, müssen ihre Ansprüche aus Verlusten, Beschädigungen und Verzögerungen bis zum 20.09.2021 anmelden.

Noch nicht bei SCHUNCK bzw. der ATRALOsecur gemeldete Schäden sollten unverzüglich angezeigt werden, damit die Meldefrist bei dem Gericht gewahrt werden kann und Ansprüche aus dem Fond erfüllt werden können.

Für Fragen steht Ihnen Ihr SCHUNCK-Kundenberater gern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Gerichtliche Bekanntmachung

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.