12. August 2021

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was ist bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) folgt die gesetzliche Verpflichtung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (baV). Daraus ergeben sich gute Chancen für Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels Mitarbeiter zu gewinnen und auch zu binden.

Was macht einen guten Arbeitgeber aus? Entscheidet das Gehalt, flexible Arbeitszeiten oder die Wertschätzung? Mit Sicherheit ist es ein Zusammenspiel der einzelnen Aspekte, das die Entscheidung von Arbeitnehmer*innen, sich langfristig an ein Unternehmen zu binden, beeinflusst.

Ein Baustein, der bei Stellenausschreibungen zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die betriebliche Altersvorsorge (baV). Diese Zusatzleistung gilt als Plus für beide Seiten: Sie mildert die Rentenlücke der Arbeitnehmer*innen und erhöht die Arbeitgeberattraktivität im Bewerbungsprozess langfristig  – in Zeiten des Fachkräftemangels ein äußerst wichtiger Faktor.

Dafür wurde 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das Gesetz bringt jedoch nicht nur Verpflichtungen mit sich, sondern bietet Unternehmen auch attraktive Möglichkeiten im Hinblick auf die Mitarbeiterbindung und gute Chancen Ihr Arbeitgeberimage zu verbessern.

Welche neuen Pflichten gibt es nach dem BRSG für Arbeitgeber?

Entscheidet sich ein/-e Arbeitnehmer*in für eine Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge, muss der Arbeitgeber die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 15 Prozent) an die Arbeitnehmer*innen weitergeben. Diese Regelung gilt dann ab dem 01. Januar 2022 auch für bestehende Verträge, die bereits vor 2018 abgeschlossen wurden.

Weiterhin folgen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge.

Dazu zählt beispielsweise auch der Geringverdiener-Förderbetrag. Arbeitgeber werden dabei über eine staatliche Förderung dazu angeregt, Mitarbeiter*innen mit zusätzlichen Mitteln für die betriebliche Altersvorsorge zu unterstützen. Dieser Zuschuss kann direkt von der abzuführenden Lohnsteuer einbehalten werden. Zudem entfallen in den Tarifen eines Produktanbieters der betrieblichen Altersvorsorge die Vertriebskosten.

Die betriebliche Altersvorsorge als wichtiger Baustein für die Rente

Die gesetzlichen Verpflichtungen tragen auch dazu bei, dass Ihr Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Sowohl Bewerber*innen als auch Mitarbeiter*innen profitieren von der Aufstockung des Arbeitgeberzuschusses. Im Bewerbungsprozess ist dies ein großer Pluspunkt für Ihr Unternehmen!

Bei Ihren Mitarbeiter*innen erhöht der höhere Arbeitgeberzuschuss das Interesse an einer langfristigeren Bindung an das Unternehmen. Sie profitieren als Arbeitgeber somit auch von einer längerfristigen Planbarkeit Ihrer Lohn- und auch Fluktuationskosten.

Die betriebliche Altersvorsorge wird in Zukunft ein essentieller Baustein in der Altersvorsorge bleiben – und noch wichtiger werden.

Ihr Ansprechpartner

Achim Schneider

+49 711 64856-29

SchneiderA@schunck.de

Schnelle Umsetzung ist wichtig

In einigen Unternehmen gibt es aktuell noch erhebliche Mängel bei der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge, die unter Umständen gravierende rechtliche Probleme mit sich bringen. Vor allem bei Nichtbeachtung von Anforderungen der gesetzlichen Informations- und Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber können hohe Schadensersatzforderungen von Mitarbeitenden entstehen.

Unsere SCHUNCK-Experten unterstützen Sie und Ihr Unternehmen dabei, Ihren Mitarbeiter*innen attraktive Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Lage anzubieten.

Ergänzend beraten wir Sie zu einem langfristigen, nachhaltigen und attraktiven Vorsorgemanagement.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

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