06. August 2021

Sachlohn sinnvoll nutzen – Tipps für einen erfolgreichen Einsatz

Sachzuwendungen (Sachlohn) erfreuen sich als Gehaltsergänzung und als Instrument zur Steigerung der Mitarbeiter*innen-Motivation immer größerer Beliebtheit. Ein paar Regeln muss man für den Einsatz des Sachlohns verinnerlichen, dann ist er eine äußerst wertvolle Leistung für die Mitarbeitenden. Wir haben die Grundlagen zum Sachlohn für Sie zusammengefasst.

Was ist der Sachlohn?

Der Sachlohn ist seit dem 01. Januar 2020 gesetzlich definiert und wird als Zusatzleistung des Arbeitgebers gewertet. Bis zu einer Grenze von aktuell 44 Euro ist er steuer- und sozialversicherungsfrei, zum 01. Januar 2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben.

Die Umsetzung des Sachlohns ist dabei auf unterschiedliche Weise möglich, zum Beispiel:

  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
  • Essensmarken
  • Jobticket oder Dienstfahrrad
  • Gutschein oder Geldkarte (z.B. Tankkarte)

Ihr Ansprechpartner

Achim Schneider

+49 711 64856-29

SchneiderA@schunck.de

Weiterführende Informationen

Betriebliche Krankenversicherungen

Für die einzelnen Zuwendungen gibt es exakte Definitionen, wie diese einzusetzen sind. Ebenso sind die Grenzen des Sachlohns in Bezug auf das Gehalt gesetzlich geregelt. Der Sachlohn darf nicht auf den Anspruch des Arbeitslohns aufgerechnet werden. Entfällt der Sachlohn, muss der Arbeitslohn davon unberührt bleiben und darf nicht erhöht oder verringert werden. Wurde außerdem eine Lohnerhöhung vereinbart, darf der Sachlohn die Erhöhung nicht ersetzen.

Attraktives Extra für Mitarbeiter*innen

In welcher Form der Sachlohn auch in einem Unternehmen als Zusatzleistung angeboten wird, er unterstützt die Mitarbeiter*innen in ihren finanziellen Belangen. Diese Unterstützung gewinnt stetig an Bedeutung, da Arbeitgeber immer mehr damit kämpfen, geeignete Mitarbeiter*innen zu finden und sie anschließend langfristig an ihr Unternehmen zu binden. Im Bewerbungsprozess können diese Zusatzleistungen ein ausschlaggebendes Kriterium sein. Bewerber*innen erkennen darin das Bestreben des Arbeitgebers, die Mitarbeiter*innen in ihrem Wohlbefinden zu unterstützen und ihre Arbeit wertzuschätzen.

Jedes Unternehmen sollte dabei individuell entscheiden, wie man den Sachbezug im Rahmen der Freigrenze optimal in seinem Unternehmen einsetzt.

Gesundheit im Fokus

Wenn uns die Covid19-Pandemie eines gelehrt hat, dann ist es den Blick auf die Gesundheit zu lenken. Einige Gesundheitsleistungen werden von den Krankenkassen jedoch nicht finanziert und müssen selbst übernommen werden. Der Arbeitgeber hat dabei die Chance, seine Mitarbeiter mit einer betrieblichen Krankenversicherung im Rahmen des Sachlohns steuerfrei zu unterstützen.

Dann können Sie damit beispielsweise Leistungen unterstützen, die über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Die Möglichkeiten reichen dabei vom Zahnersatz über alternative Heilmethoden bis zur Absicherung für Reisen ins Ausland – und rücken somit den Mitarbeiter und seine Gesundheit in den Fokus.

Sie haben Fragen zum Sachlohn und Ihrer betrieblichen Vorsorge? Sprechen Sie uns an!

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.