06. Oktober 2022

Russland verhängt Einfuhrverbot für LKW aus der EU – mit Folgen für den Versicherungsschutz

Die russische Regierung verhängt ein Einfuhrverbot für LKW aus der EU, Norwegen, der Ukraine und Großbritannien. SCHUNCK informiert Sie darüber, was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet.

Update 12. Oktober 2022

Ergänzend zur unten aufgeführten Meldung bzgl. des Einreise- und Transitverbotes für ausländische Transportunternehmen in Russland informieren wir Sie in unserem Update über folgende Ausnahmeregelungen (Quelle: Helvetia Versicherung):

Von dem Verbot ausgenommen sind:

  1. Ausländische Lastkraftwagen, die ausländischen Transportunternehmen gehören und in ausländischen Staaten registriert sind und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung auf russischem Hoheitsgebiet befanden, sofern sie Russland innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung verlassen,
  2. Gütertransporte im Transitverkehr mit dem Ziel der Rückkehr in das Land der Zulassung, sofern Güterfahrzeuge ausländischer Transportunternehmer, die in ausländischen Staaten zugelassen sind, innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung nach Russland ein- und ausreisen,
  3. Internationale Straßentransporte von Postsendungen,
  4. Grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern, die in der Liste der Ausnahmeregelungen im Anhang aufgeführt sind
  5. Internationaler Güterverkehr auf der Straße vom Gebiet anderer Staaten in das Gebiet des Kaliningrader Gebiets und umgekehrt,
  6. Umladung von Waren auf russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Transportunternehmen über Genehmigungen für die vorausgehende und/oder nachfolgende Strecke verfügen und umgekehrt,
  7. Austausch von Anhängern/Aufliegern gegen russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Transportunternehmen über Genehmigungen für die vorausgehende und/oder nachfolgende Strecke verfügen, und umgekehrt.

 

Bitte beachten Sie: Für die in den Punkten 4-7 beschriebenen Szenarien darf die Kraftstoffmenge in den Tanks ausländischer Güterfahrzeuge, die Russland verlassen, 200 Liter nicht überschreiten.

Für die in den Punkten 6 und 7 beschriebenen Szenarien sind der Austausch und die Umladung nur in ausgewiesenen zollamtlich kontrollierten Gebieten erlaubt:

  • Kaliningrader Gebiet (alle Stadtbezirke),
  • Leningrader Gebiet (Stadtbezirk Wyborg, Stadtbezirk Kingisepp),
  • Gebiet Murmansk (Stadt Murmansk, Stadtbezirk Pechengky, Bezirk Kolsky, Bezirk Kandalaksha),
  • Gebiet Pskov (Stadt Pskov, Bezirk Sebezh, Bezirk Pechora, Bezirk Pytalovsky),
  • Republik Karelien (Stadtbezirk Kostomuksha, Bezirk Lakhdenpokhsky, Bezirk Loukhsky, Bezirk Sortavalsky),
  • St. Petersburg.

Weitere Informationen zur Verordnung hierzu finden Sie hier.
Eine „inoffizielle“ englische Übersetzung  der in der russischen Verordnung genannten Ausnahmen für Waren und Güter finden Sie hier (PDF).

Für Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte die SCHUNCK-Kundenberater*innen oder nutzen unser Kontaktformular.

Russland verhängt Einfuhrverbot für LKW aus der EU – mit Folgen für den Versicherungsschutz

Ab dem 10. Oktober 2022 dürfen Lastwagen aus den genannten Ländern nicht mehr nach Russland fahren oder russisches Gebiet durchqueren. Das legt die am Samstag (1. Oktober) von Russland veröffentlichte Verordnung fest.

In der Verordnung, die als Reaktion auf die Sanktionen der EU zu verstehen ist, heißt es, dass sowohl der Gütertransport im bilateralen Handel als auch der Transit oder die Einfahrt aus Drittländern betroffen seien. Die Bestimmungen betreffen neben der EU auf dem europäischen Kontinent auch Norwegen, Großbritannien und die Ukraine.

Die Verordnung tritt am 10. Oktober in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz in der Verkehrshaftung?

Der angekündigte Einfuhrstopp betrifft in besonderem Maße auch den Versicherungsschutz in der Verkehrshaftung.  Verfügung von hoher Hand, Wegnahme oder Beschlagnahme seitens einer staatlich anerkannten Macht sind marktüblich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Um Missverständnisse oder Schäden zu vermeiden, empfehlen Versicherer, u.a. die Helvetia, Versicherungsnehmern daher folgende Maßnahmen:

  • Kommunizieren Sie schnellstmöglich mit Ihren Auftraggebern. Sollten Sie gerade Transporte durch oder nach Russland durchführen, oder damit beauftragt sein, und eine rechtzeitige Rückkehr bis zum 10.10. ist nicht gewährleistet, gehen Sie direkt auf ihre Auftraggeber zu. Dies gilt auch für Transit und Einfahrt aus Drittländern.
  • Sofern eine rechtzeitige Rückkehr nicht möglich ist, sollten Transporte umdisponiert oder abgebrochen werden. Holen Sie unbedingt im Vorfeld schriftlich verbindliche Weisungen von Ihren Auftraggebern ein.
  • Holen Sie die Fahrzeuge rechtzeitig zurück: Zum Ende der Frist (10. Oktober) dürften es an den Grenzübergängen zu längeren Wartezeiten kommen, wodurch eine rechtzeitige Ausreise aus Russland gefährdet sein kann. Planen Sie daher ausreichend Zeit (mindestens ca. 1-2 Tage) ein.

Für weitere Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz und Ukrainekrieg stehen Ihnen die SCHUNCK-Kundenberater*innen gern zur Verfügung.

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