30. April 2020

Coronavirus: Schutzausrüstungstransporte versichern – Das sollten Sie wissen!

Im Kampf gegen Covid-19 arbeiten Regierung, Behörden und auch private Unternehmen unter Hochdruck an der Beschaffung von dringend benötigter Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Mundschutze, Atemschutzmasken, Schutzkitteln, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Wegen der aktuell extrem hohen Nachfrage in China, wo diese Materialien produziert werden, bestehen starke Lieferengpässe.

Die Bundes- und Landesregierungen und -Behörden sind beim An- und Einkauf auf die Unterstützung von Unternehmen angewiesen, die sich mit den chinesischen Einkaufs- und Lieferketten auskennen, um einen möglichst schnellen und reibungslosen Transport nach Deutschland zu organisieren.

Die SCHUNCK GROUP hilft bei der Versicherung von Transporten von Schutzausrüstungen und Schutzmasken. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, was bei der Organisation von Schutzequipment-Transporten aus China zu beachten ist und wie diese Transporte zu versichern sind.

Lieferanten und Produktqualität prüfen

Viele Logistiker übernehmen inzwischen selbst den Einkauf von Schutzausrüstung. Maßgeblich sind dabei die Vertrauenswürdigkeit des Lieferanten und seine Produktqualität. Einen zuverlässigen und seriösen Hersteller zu finden, stellt gerade für Erstkäufer eine Herausforderung dar, denn viele Unternehmen versuchen aus der gewaltigen Nachfrage Kapital zu schlagen.

Entsprechende kostenpflichtige Unterstützung bietet unter anderem die deutsche Handelskammer in China (AHK Greater China) an. Es sollte im Vorhinein geklärt werden, ob bereits langjährige Kontakte zum Lieferanten oder Hersteller bestehen und dieser bereits über Erfahrung mit der Herstellung von Atemschutzmasken oder Schutzmaterial hat.

Enge Zusammenarbeit mit Partnern und Behörden

Die Beschaffung und der Transport von Schutzmasken und -equipment aus China nach Deutschland ist eine logistische Herausforderung, bei der es vorab einiges zu bedenken gibt.

Nach der Auswahl der verschiedenen Lieferanten und Produzenten des Schutzequipments erfolgt die Organisation der Transportflüge. Es muss die Anlieferung an die Flughäfen in China sowie die Verzollung und Abfertigung gesteuert werden. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Behörden ist dabei essenziell.

Stellen Sie sicher, dass alle Zoll- und Ausfuhrgenehmigungen sowie  Sicherheitsbestimmungen versicherungstechnischer Obliegenheiten in korrekter Weise vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der angespannten Liefersituation in Bezug auf Schutzausrüstung in China vermehrt zu Abkäufen der Ware direkt am Flughafen kommt. Wir empfehlen Ihnen, mit global agierenden Sachverständigen zur Be- und Entladekontrolle zusammenzuarbeiten. Diese kontrollieren, ob das Schutzmaterial ordnungsgemäß und in voller Stückzahl verladen wird und treffen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für die Fracht.

Da Schutzausrüstung derzeit eine besonders diebstahlgefährdete Ware darstellt, muss sowohl der Transport vom Hersteller zum Abflughafen als auch vom Zielflughafen zum Empfänger unter höchsten Sicherheits- und Hygienestandards geplant werden:

  • Wann und wo erfolgt die Übernahme der Waren durch Sie in China?
  • Erfolgt der Transport in einem geschlossenen LKW mit festem Aufbau?
  • Ist eventuell eine Umladung notwendig?
  • Wer kontrolliert vor Ort in China, ob die Masken ordnungsgemäß und in voller Stückzahl verladen werden?
  • Wie viele Fahrer stehen zur Verfügung? Gibt es Begleitschutz durch die Polizei?

Gern stellen wir für Sie schnell und einfach den Kontakt zu renommierten und international tätigen Sachverständigen-Unternehmen her. 

Sprechen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner für die Region Nord

Martin Heisig

+49 421 36902-30

HeisigM@schunck.de

Ihr Ansprechpartner für die Region Mitte

Daniel Miebach

+49 211 13993-177

MiebachD@schunck.de

Ihr Ansprechpartner für die Region Süd

Peter Wachinger

+49 89 38177-400

WachingerP@schunck.de

Mit diesen Versicherungen minimieren Sie Ihre Risiken

In nahezu allen Fällen können Versicherungen zur Risikominimierung abgeschlossen und eingesetzt werden. Wenn Sie selbst Käufer der Ware sind, dann wird diese in der Regel ab Lagerhalle beziehungsweise Flughafen versichert. Allerdings muss jeder Transport aus Versicherungssicht individuell betrachtet werden – unsere Experten beraten Sie gern.

Diese Versicherungen sind bei Importen aus China besonders wichtig.

Informationen für Logistiker:

Verkehrshaftungsversicherung

Sie haften als Spediteur oder Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Schaden? Ihre Verkehrshaftungsversicherung sichert Sie bei Verlust, Beschädigung des transportierten Gutes sowie bei Lieferfristüberschreitung ab.

Schutzausrüstungen sind sehr gefragt, das Diebstahlrisiko ist stark gestiegen. Stimmen Sie sich daher mit Ihrem Aufraggeber und Ihrem Versicherer proaktiv ab, welche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind.

Charter Liability

Um die niedrigen freien Laderaumkapazitäten im Flugverkehr zu kompensieren schließen Speditionen Charterverträge mit Vermittlern und Fluggesellschaften aus denen sich zusätzliche Haftungsrisiken für Sie als Charterer ergeben können. Beispielsweise könnten Sie Dritte aus dem Gebrauch des Fluggerätes in Anspruch nehmen.

Die SCHUNCK GROUP bietet Ihnen die Expertise für Ihren Versicherungsschutz auch bei Luftfahrtrisiken zu sorgen. Beachten Sie den generellen Ausschluss für Haftung aus Charterverträgen in den Versicherungsbedingungen der Verkehrshaftungsversicherung. Sprechen Sie deshalb rechtzeitig vor Abschluss eines Chartervertrages mit Ihrem SCHUNCK Kundenberater oder dem Versicherer.

Transportversicherung

Die Warentransportversicherung greift analog zur Verkehrshaftungsversicherung bei Verlust oder Beschädigung des Gutes während der Dauer der Beförderung oder der beförderungsbedingten Lagerung sowie bei Verspätungsschäden. Sie bietet einen verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz auf Basis einer umfangreichen Allgefahrendeckung und schließt zusätzlich versicherte Kosten wie z. B. Zölle, Verpackungskosten, Eil- und Expressfrachtkosten oder Umladekosten im Schadenfall sowie Bergungs- und Beseitigungskosten mit ein. Darüber hinaus können bei dem Import von Schutzausrüstung unter bestimmen Umständen auch die Vortransporte und etwaige kurzzeitige Lagerungen im Land der Herstellung sowie das Risiko von Beschlagnahmen mitversichert werden.

Wichtig für den maßgeschneiderten Versicherungsschutz ist eine genaue Abstimmung der Risikosituation und der Sicherheitsvorkehrungen – sowohl im Land der Herstellung also auch für die Verteilung im Bestimmungsland.

Informationen für Händler:

In jüngster Zeit steigen immer mehr Unternehmen in den direkten Vertrieb von und Handel mit Schutzausrüstung und Mund-Nasen-Schutzen ein. Dabei gilt es für diese Unternehmen einiges zu bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Produkthaftung. Unter Umständen können Sie als Händler  ein ähnliches Haftungsrisiko wie ein Hersteller haben.

Sind die  gelieferten Waren mangelhaft, können sich durch deren Nutzung und Weiterverarbeitung bei dritten Personen Schäden ergeben und zwar Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Je nach Art und Umfang des Schadens sind dann im Schadensfall nicht nur Nachbesserungs- oder Nachlieferungskosten zu übernehmen.

Bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden folgen häufig entsprechende Schadensersatzansprüche. Diese können Sie als Händler finanziell enorm belasten.

Wenn Sie als Händler von Schutzmaterial tätig sind, sollten Sie im ersten Schritt klären, ob ein Handels- oder Herstellungsrisiko besteht. Maßgeblich ist hierbei § 4 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Insbesondere beim Handel mit Atemschutzmasken, ist der Maskentyp maßgeblich hinsichtlich der Bewertung der Produkthaftung.

Bei Community-Masken gilt für Hersteller:

Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Maske (MNS) durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, damit keine nicht nachgewiesene Schutzfunktion abgeleitet werden kann. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.

Bei Mund-Nasen-Schutz gilt:

Masken als medizinischer Mund-Nasenschutz sind als Medizinprodukte im Verkehr und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. Unsterile, medizinische MNS stellen im Allgemeinen Medizinprodukte der Risikoklasse I gemäß der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD) dar und müssen insbesondere der Norm DIN EN 14683:2019-6 genügen. Nach Durchführung eines erfolgreichen Nachweisverfahrens (Konformitätsbewertungsverfahren) können Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie erst dann in Europa in den freien Verkehr bringen.

Bei filtrierenden Halbmasken gilt:

Um FFP-Masken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgeführt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken müssen dazu regulär die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2001-10 erfüllen. Abweichend von der oben genannten Einordnung können FFP-Masken in Ausnahmefällen auch gem. § 2 Abs. 4a des Medizinproduktegesetzes (MPG) als Medizinprodukte im Verkehr sein, wenn sie nicht über ein Ausatemventil verfügen (die Luft also beim Ein- und Ausatmen gefiltert wird). Die medizinische Zweckbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 MPG muss vom Hersteller durch eine entsprechende Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 MPG des BfArM in der aktuellen Bedarfssituation auf Basis einschlägiger Sicherheits- und Leistungsnachweise dargestellt werden.

Weiterhin ist zu prüfen, was der bisherige Versicherungsschutz umfasst und inwiefern dieser erweitert werden sollte. Sofern nur mit Masken gehandelt werden soll, wird dem Versicherer voraussichtlich der Hinweis auf Handel mit Masken und/ oder Medizinprodukten reichen.

Sofern allerdings sich ein Produkthaftungsrisiko aus der Herstellung ergibt, wird der Versicherer ohne detaillierte Informationen bezüglich der oben genannten Varianten das Risiko nicht zeichnen. Das schließt insbesondere Mengenangaben (Stückzahl, Chargengröße, Umsatz) und die Einhaltung der genannten Vorschriften oder Zulassungsabläufe ein.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Haftungsrisiko und Ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen wollen.  

Wir unterstützen Sie bei der Versicherung Ihrer Transporte

Wenn Sie den Import von Schutzausrüstung aus China oder dem Ausland planen, muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Versicherungen in welcher Form für Ihren speziellen Fall wichtig sind, welche versicherungstechnischen und behördlichen Obliegenheiten vorliegen und mit welchen Partnern eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Grundsätzlich ist die Beschaffung und der Transport von Schutzkleidung, Atemschutzmasken etc. mit einem hohen Abstimmungsbedarf zwischen allen beteiligten Parteien verbunden.

Unsere Experten beraten Sie gern ausführlich und kompetent zu Ihrem Versicherungsschutz und unterstützen Sie dabei, einen Beitrag zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Krise zu leisten. Sprechen Sie uns an!

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.