11. Dezember 2020

Coronavirus: Das müssen Sie über Ihren Versicherungsschutz wissen

Das Coronavirus hat die Weltwirtschaft noch immer fest im Griff. Wir informieren Sie über die wichtigsten Fakten rund um Ihren Versicherungsschutz und geben praktische Tipps.

[Der Artikel wurde zuletzt am 11. Dezember 2020 aktualisiert]

Das Coronavirus breitet sich seit Frühjahr 2020 mit hoher Geschwindigkeit weltweit aus. Die Pandemie hat die Weltwirtschaft voll erwischt, die Auswirkungen auf Produktionsprozesse, Lieferketten und die Logistik sind nach wie vor deutlich zu spüren.

Aktuell steigen die Infektionszahlen weltweit wieder an. Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern das öffentliche Leben und zahlreiche Wirtschaftsaktivitäten erneut beschränkt. Der Güterverkehr ist als systemrelevanter Wirtschaftszweig von restriktiven behördlichen Anordnungen größtenteils ausgenommen. Allerdings müssen aufgrund von Produktionsausfällen sowie geänderter Beschaffungswege und -mengen des Handels etablierte Lieferketten angepasst werden. Dies gilt insbesondere für Waren des täglichen Bedarfs und zur medizinischen Versorgung wie zum Beispiel Masken oder Schutzausrüstungen.

Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Aufgrund der Erfahrungen früherer Pandemien hat die Versicherungswirtschaft weltweit versucht, die Versicherung von gewerblichen Pandemierisiken zu beschränken oder gar auszuschließen. Es wird noch einige Zeit dauern bis neben Versicherungen für Veranstaltungs- und Kreditausfälle weitere tragfähige Lösungen für künftige Fälle von flächendeckenden Betriebsunterbrechungen und Betriebsschließungen gefunden sind.

Als ein führender Industrieversicherungsmakler in Deutschland sehen wir es als unsere Aufgabe, die Welt unserer Kunden ein Stück weit einfacher zu machen. Deshalb haben wir alle für Sie wichtigen Fakten rund um das Thema Versicherungsschutz und die Corona-Pandemie zusammengestellt und geben Ihnen praktische Tipps an die Hand.

Mehrkosten und Lieferverzögerungen: Coronavirus-Pandemie als höhere Gewalt einzustufen?

Zu Anfang der Pandemie konnte das plötzliche, nicht vorhersehbare Ereignis und dessen Auswirkungen auf die Lieferkette aus rechtlicher Sicht als höhere Gewalt beziehungsweise unabwendbares Ereignis für die Beteiligten in der Logistik gewertet werden. Ein Güterschaden oder eine Lieferfristüberschreitung sind dann unabwendbar, wenn der Schaden auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht durch den Logistiker vermieden werden konnte. Bei einem unabwendbaren Ereignis ist im Zusammenhang mit der Pandemie grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise der Transportbeginn entscheidend.

Seit dem Ausbruch der Pandemie sind aber inzwischen mehr als zehn Monate vergangen, so dass die genannten Tatbestandsvoraussetzungen oftmals nicht mehr im Schadenfall vorliegen. Das schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall – je nach Konstellation des Schadenfalls und der konkreten Umstände – sich immer noch eine Bewertung als unabwendbares Ereignis ergeben kann, zum Beispiel durch die plötzliche Einleitung von hoheitlichen Maßnahmen nach erfolgtem Transportbeginn. Jedenfalls taugt der allgemeine Verweis auf die Pandemie für ein generelles Berufen auf Höhere Gewalt nicht mehr.

Die gute Nachricht: Die Logistikbranche hat sich auf die neuen Herausforderungen durch die Implementierung einer Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen eingestellt. So wird zum Beispiel im B2C-Geschäft oftmals auf der letzten Meile eine kontakt- und quittungslose Anlieferung praktiziert.

Die SCHUNCK GROUP hat schnell reagiert und für ihre Kunden die SCHUNCK Pandemieklausel für Verkehrshaftungsversicherungen und Transportversicherungen entwickelt, die Logistikern mehr Rechtssicherheit bei bestimmten, versicherungsvertraglichen Obliegenheiten bietet. Die SCHUNCK Pandemieklausel bestätigt, dass die kontaktlose An- und Ablieferung von Waren, Gütern oder Paketen keine Obliegenheitsverletzung darstellt.

Detaillierte Informationen zur Pandemieklausel können Sie unserem Beitrag vom 28. April 2020 „SCHUNCK Pandemieklausel bietet Sicherheit“ entnehmen.

Wir haben den Schadenverlauf bei unseren Kunden im Zusammenhang mit der kontaktlosen Ablieferung in den letzten Monaten beobachtet und es kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass ein befürchteter auffälliger Missbrauch weder seitens der Lieferkette noch durch die Empfänger stattgefunden hat.

SCHUNCK Praxis-Tipp

Die folgenden Hinweise für die Praxis besitzen seit unserer ersten Veröffentlichung (28.Februar 2020) nach wie vor Gültigkeit. Wenn Sie infolge des Coronavirus, aber nicht nur dann, in der Lieferkette mit vorab nicht ersichtlichen Beförderungshindernissen konfrontiert werden, empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt folgende Maßnahmen:

  1. Bringen Sie in Erfahrung, wo sich die Güter aktuell befinden oder ob sie noch unterwegs sind.
  2. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Auftraggeber und kommunizieren Sie offen und transparent die aktuelle Lage.
  3. Holen Sie sich von Ihrem Auftraggeber aktiv Weisungen ein angesichts der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen.
Verkehrshaftung: Ausschluss bei „Eingriffen von hoher Hand“

In der Verkehrshaftungsversicherung existiert kein allgemeiner Ausschluss für Pandemien oder Epidemien. Allerdings könnte im Einzelfall der Ausschluss „Eingriffe von hoher Hand“ Bedeutung erlangen, wenn zum Beispiel Betriebe wegen des Infektionsrisikos von den Behörden geschlossen werden. In einem solchen Fall könnten Verkehrshaftungsversicherer den Versicherungsschutz verweigern.

Warenimporte: Wie hoch ist das Infektionsrisiko?

Aufgrund der bisher ermittelten Übertragungswege und der relativ geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es laut Bundesamt für Risikobewertung unwahrscheinlich, dass importierte Waren, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände, Quelle einer Infektion sein könnten.

Business Continuity: Risikoanalyse und Notfallplan

Um Unterbrechungen in Geschäftsprozessen erfolgreich entgegen zu wirken, bedarf es eines Notfallvorsorgeplans. Ein Notfallplan resultiert aus einer Risikoanalyse, die den Schutzbedarf der Organisation widerspiegelt und dokumentiert den Notbetrieb eines Prozesses mit den Ersatzlösungen und Workarounds für die kritischen Ressourcen, die Schritte zur Einleitung des Notbetriebs sowie zum Wiederanlauf in den Normalbetrieb.
Die Vorteile und die Wichtigkeit eines Notfallplans liegen auf der Hand. Ist ein wohl durchdachter Plan erst implementiert, ist das Unternehmen bei einem unvorhergesehenen Zwischenfall mit Schadensfolgen in der Lage, die Risiken einzudämmen, Ausfallzeiten auf ein Minimum zu reduzieren sowie die Einhaltung von Regeln und Gesetzen sicherzustellen.

SCHUNCK Praxis-Tipps

  • Überwachen Sie Ihr Risiko: Überprüfen Sie Ihre Supply Chain oder Ihre Subunternehmer für Sendungen, die in, aus oder durch die betroffenen Gebiete transportiert werden. Prüfen Sie, ob die identifizierten Abschnitte der Supply Chain normal funktionieren oder ob es zu Verzögerungen bei den Sendungen kommt oder kommen kann.
  • Beurteilen Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen: Sobald Sie die Risiken identifiziert haben, sollten Sie mit allen an Ihrer Supply Chain mitwirkenden Verkehrsträgern zusammenarbeiten, um die Auswirkungen der aktuellen Situation zu minimieren. Wenn die Ladung verderblich oder empfindlich ist, sollten Sie überlegen, ob es besser ist, die Waren an ihrem aktuellen Standort zu lagern, als sie in betroffene Gebiete zu versenden.
  • Mindern Sie das Risiko von Betriebsunterbrechungen: Andere Routen, Transportarten, Logistikanbieter oder ein Mix aus allen können genutzt werden, um die Sendungen wieder in Bewegung zu bringen. Wenn Sie neue Versandwege oder -methoden nutzen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen: Dies ist ein erhöhtes Risiko, und die Ladung kann leicht beschädigt oder gestohlen werden, da sich die am Transitprozess beteiligten Parteien wahrscheinlich nicht vollständig über die besonderen Handhabungsanforderungen im Klaren sind. Vermeiden Sie Verlust oder Beschädigung, indem Sie sicherstellen, dass alle Parteien über alle Anforderungen klar informiert werden.
Veranstaltungsausfall: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Wenn Veranstaltungen wegen des Coronavirus abgesagt werden, wird vielfach nach einer Veranstaltungsausfallversicherung gefragt. Insofern nicht bereits eine entsprechende Versicherung existiert, ist es aktuell nicht möglich, dieses Risiko zu versichern. Versicherer versehen Veranstaltungsausfallversicherungen derzeit mit einem Corona- bzw. allgemeinen Infektions-Ausschluss oder zeichnen solche Risiken derzeit überhaupt nicht mehr. Pandemierisiken sind zum aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich ausgeschlossen und können nur bei wenigen Anbietern wieder eingeschlossen werden.

Deutsche Versicherer haben angekündigt, dass sie Schäden, die durch die Absage von Veranstaltungen durch den Coronavirus entstehen, nicht bezahlen wollen. Sie berufen sich darauf, dass die Viren-Epidemie eine sogenannte Gefahrerhöhung darstellt. Wir bei SCHUNCK halten dieses Argument allerdings für rechtlich kaum haltbar.

SCHUNCK Praxis-Tipp

Veranstalter oder auch nur indirekt Beteiligte Dienstleister, Subunternehmer, Veranstaltungslogistiker oder Zulieferer sollten prüfen, ob entweder eigener Versicherungsschutz  besteht oder über den Veranstalter, um gegebenenfalls bestehende vertragliche Ansprüche realisieren zu können.

Image- und Reputationsschaden: Gefahr von Einbußen im Geschäftsergebnis

Bereits unerhebliche Vorfälle oder sogar Falschmeldungen (Fake News) im Hinblick auf ein Fehlverhalten oder das Versagen eines Unternehmens im Zuge der Coronavirus-Epidemie können sich heutzutage schnell weltweit ausbreiten und den Markenwert, die Reputation oder das Image eines Unternehmens oder eines Produktes nachhaltig schädigen. In einem solchen Fall ist mit empfindlichen Einbußen im Geschäftsergebnis zu rechnen. Ein Unternehmen kann sogar dann von einem Imageschaden betroffen sein, wenn es nur indirekt beteiligt ist – zum Beispiel wenn Dienstleistungen im Rahmen von Outsourcing an Dritte vergeben werden und das beauftragte Subunternehmen Negativ-Schlagzeilen macht.

Heutzutage wirken sich Reputationsereignisse deutlich stärker auf Ratings und Aktienkurse aus, als vor dem Aufkommen sozialer Medien. Es gibt Schätzungen, dass sich der Großteil der Reputationskrisen innerhalb eines Tages, in diversen Fällen sogar innerhalb weniger Stunde, aus- und verbreitet.

SCHUNCK Praxis-Tipp

SCHUNCK empfiehlt, sich rechtzeitig auf solche Fälle vorzubereiten. Dies kann zum Beispiel durch die Erweiterung oder Anpassung des Krisenreaktionsplans, gegebenenfalls unter Einbezug entsprechender Fachleute erfolgen. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, kontinuierliches Monitoring der Medien und sozialen Medien sollten ohnehin durchgeführt werden.

Directors & Officers: Schutz vor möglichen Ansprüchen

Aufgrund der weiter angespannten Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus besteht eine erhöhte Gefahr, dass sich Unternehmen mit Anspruchserhebungen gegen Führungskräfte beschäftigen müssen. In diesen Fällen würden die Ansprüche gegebenenfalls D&O-Relevanz entfalten.

Hintergrund hierfür kann zum Beispiel der Vorwurf sein, dass sich Manager nicht oder nicht rechtzeitig über die Auswirkungen der Corona-Krise für das Unternehmen informiert haben oder ausreichende Maßnahmen unterlassen haben, um finanziellen Schaden für das Unternehmen zu minimieren. Auch die mit der Krise vielfach einhergehenden Liquiditätsengpässe können zu vermehrten Inanspruchnahmen von Managern führen. Dies führt zusätzlich zu erhöhter Wachsamkeit der D&O-Versicherer, so dass sich einerseits der Bedarf an D&O-Versicherungsschutz erhöht, andererseits Kapazitäten und Inhalte derzeit massiv seitens der Versicherer gekappt werden und deren Informationsbedarf spürbar ansteigt.

SCHUNCK Praxis-Tipp

Es ist zu erwarten, dass solche Vorwürfe in Anbetracht der weitgehenden Unvorhersehbarkeit der derzeitigen Situation nicht haltbar sind. Die Abwehrkosten sind dann Gegenstand der D&O–Deckung. Im Fall der Einschränkungen und Prämienerhöhungen bei dieser Deckung sind ggf. Alternativen mit den Versicherern verhandelbar. Hier ist abzuwägen, welche Maßnahmen für das einzelne Unternehmen jeweils besser zu tragen sind.

Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Versicherer haben während des Lockdowns ab März beitragsfreie Ruheversicherungen angeboten, sofern die Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum stillstanden. Da behördliche Abmeldungen größtenteils seit Mai wieder möglich waren, haben die Versicherer die Corona-Ruheversicherungen zum 30. Juni 2020 eingestellt.

Wir gehen davon aus, dass sich die Versicherer erneut kooperativ zeigen sollte es zu einem weiteren landesweiten Lockdown kommen und die Behörden erneut schließen.

Cyberkriminelle setzen auf Coronavirus

Cyberkriminelle nutzen die Unsicherheit im Zuge der Coronavirus-Epidemie für gezielte Cyberattacken aus – und legen damit ganze IT-Netzwerke lahm. Was Sie in einem solchen Fall tun können erfahren Sie im SCHUNCKaktuell-Artikel „Cyberkriminelle setzen auf Coronavirus“.

Laut aktuellem Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), werden täglich rund 300.000 neue Schadprogramme in Umlauf gebracht. Ransomware und Verschlüsselungstrojaner haben Hochkonjunktur und die durchschnittliche Lösegeldforderung liegt mittlerweile im 7-Stelligen Bereich. Aktuell berichten IT-Security Experten von einer sehr hohen Auslastung und sogar Kapazitätsengpässen.

SCHUNCK Praxis-Tipp

Unsere Cyberversicherungslösungen, die SCHUNCK CyberComplete-Konzepte, sichern die weitreichenden Kosten infolge von Cybervorfällen ab und unterstützen ihr Unternehmen operativ – 24/7 – durch erfahrene IT-Sicherheits-Experten. Erfahren Sie hier mehr.

Ihre Ansprechpartnerin

Kim Lydia Backofen

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