Vorsorgemanagement

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft – Nutzen Sie die Potenziale des Betriebsrentenstärkungsgesetzes!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt seit dem 01. Januar 2022 eine Neuerung mit sich: Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent ist jetzt auch für bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtend. Das ist der Startschuss in eine kompetente, verständliche und verlässliche Betriebsrente!

Die Expert*innen der SCHUNCK GROUP stehen Ihnen gern zur Seite, beraten Sie zu gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Was ist das BRSG?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: gesteigerte Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) stärkt der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch erweiterte Rahmenbedingungen. Damit soll die bAV sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen attraktiver werden.

Was ist neu?

Neuerung 2022: Arbeitgeberzuschuss auch für Altverträge verpflichtend

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtend geworden. Dieser Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ist bei Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung zu zahlen, sofern Sie dabei Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Seit dem 01.01.2022 gilt diese Regelung nun auch für die Bestandsverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Für Neuverträge ist der Zuschuss bereits seit 2019 bindend.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das müssen Unternehmen beachten

Der Arbeitgeberzuschuss von 15% ist ab 2022 für alle Verträge mit Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtend. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Arbeitgeber*innen dabei Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Die gesetzeskonforme Umsetzung des BRSG ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, auch um der gesetzlichen Informations- und Fürsorgepflicht gerecht zu werden. Bei Nichtbeachten der Verpflichtung können Arbeitnehmer*innen Schadensersatzansprüche geltend machen. Außerdem können Auswirkungen auf die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge sowie auf die Handelsbilanz entstehen. Um Folgekosten und strafrechtliche Tatbestände zu vermeiden, empfehlen wir dringend die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung. Stellen Sie also Ihre Versorgungsordnung vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf den Prüfstand – Sie können nur gewinnen.

Webinare@SCHUNCK

Melden Sie sich für unsere kostenfreien Webinare zum Thema „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz“ an.

5. April – 10 Uhr

11. April – 11 Uhr

Das BRSG beinhaltet folgende Bausteine:

  • Arbeitgeberzuschuss in der Entgeltumwandlung: Sparen Arbeitnehmer*innen Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung, sind sie verpflichtet, einen Zuschuss von 15% zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen.
  • Freibetrag in der Grundsicherung: Durch den Freibetrag wird die Betriebsrente ganz oder teilweise nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet und verbessert so die Altersversorgung.
  • Geringverdiener-Förderbeitrag: Arbeitgeber*innen erhalten eine staatliche Förderung, wenn sie ihre Mitarbeiter*innen mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, die mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet wird.
  • Erhöhung des Förderrahmens: Verdopplung des steuerfreien Anteils von 4% der Beitragsbemessungsgrenze auf 8%
    Vervielfältigungsregelung: Nachzahlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen mit entgeltfreien Dienstzeiten oder für ausscheidende Arbeitnehmer*innen
  • Nachzahlungsmöglichkeiten für entgeltfreie Dienstzeiten
  • Sozialpartnermodell: Gestaltungsmöglichkeiten der Finanzierung der Betriebsrente für Tarifvertragspartner

Ihr Ansprechpartner

Achim Schneider

Competence Center Vorsorgemanagement

Wie setze ich das BRSG um?

Lösungen der SCHUNCK GROUP

Unsere SCHUNCK-Expert*innen beraten Sie bei Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Wir unterstützen Sie dabei, die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen umzusetzen. SCHUNCK bietet Ihnen dazu ein breites Portfolio an Leistungen an: Von der Erstellung von Vorsorgekonzepten mit der bestmöglichen staatlichen Förderung bis hin zur Einführung und Umsetzung der bAV in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie ganz nach Ihrem Bedarf.

Um die Änderungen im Zuge des BRSG anzuwenden, beraten wir Sie gerne zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Die Umsetzung erfolgt je nach Voraussetzungen unterschiedlich – deswegen setzen wir es uns zum Ziel, die bestmögliche Lösung zugeschnitten auf Ihr Unternehmen zu finden.

Webinar – „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Pflichten & Chancen für Arbeitgeber“

Nehmen Sie an unseren kostenfreien Webinaren zu den Neuerungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes teil. Am 5. April um 10 Uhr und am 11. April um 11 Uhr freuen wir uns auf Sie und Ihre Fragen zum BRSG.

Sie haben Fragen? Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

SCHUNCK bietet Ihnen mit dem Competence Center Vorsorgemanagement spezialisierte Ansprechpartner*innen für Ihre Anliegen. Nutzen Sie unser Kontaktformular vereinbaren einen Beratugnstermin,

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