30. Juni 2021

Das Ende des Schutzschirms – wie geht es für die Kreditversicherungen weiter?

Die Covid-19-Pandemie hatte massive Auswirkungen auf die Wirtschaftswelt, weshalb die Europäische Union im April 2020 einen Rettungsschirm zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht hat.

Besonders stark hat die Krise die Produktion mit ihren globalen Lieferwegen getroffen. Um die Lieferketten nicht zu unterbrechen und die Warenströme weiterhin zu erhalten sowie Zahlungsausfälle für deutsche Lieferanten einzudämmen, haben die Bundesregierung und die Kreditversicherer im April 2020 eine Garantie für Lieferantenkredite vereinbart.

Diese Garantie sah vor, dass der Staat nach einer Eigenbeteiligung der Versicherer von 500 Mio. EUR bis zu einer Ausfallsumme von 30 Milliarden EUR haftet, und wurde zweimal bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ab dem 1. Juli 2021 wird die staatliche Rückdeckung dann wieder komplett in die private Versicherungsdeckung überführt.

Was bedeutet die Beendigung des Schutzschirms?

Ein Anstieg der Insolvenzen ist aktuell noch nicht abzusehen, aber als wahrscheinlich einzustufen – allein aufgrund des Wegfalls der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Dabei wirft das Ende der staatlichen Rückdeckung weitere wichtige Fragen auf:

  • Steht eine Welle an Insolvenzen bevor, die durch die staatlichen Eingriffe aufgeschoben wurde?
  • Wie hoch ist das Volumen an Kreditlimiten, das derzeit nur aufgrund des Rettungsschirms gezeichnet wird?
  • Sind die Kreditversicherer aktuell genug informiert über die Unternehmen, ihre finanzielle Ausstattung und die Marktlage, um die Frage nach der Ausfallwahrscheinlichkeit verlässlich zu beantworten?
  • Wie lange wirkt die teilweise Aussetzung der Insolvenzordnung nach und bleibt die Insolvenzantragquote damit auf einem historisch niedrigen Niveau?

Das Hauptziel der Anbieter von Kreditversicherungen ist es, im engen Zusammenspiel mit Lieferanten und kompetenten Spezialmaklern frühzeitig hochgradig gefährdete Unternehmen zu identifizieren. Wir, die SCHUNCK GROUP, unterstützen unsere Kunden dabei, zeitig individuelle Maßnahmen umzusetzen, um etwaige negative Entwicklungen zu begrenzen.

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie bei der Absicherung der Lieferantenkredite. Wir identifizieren Risiken und  helfen Ihnen bei der Stärkung Ihres eigenen Kreditrisikomanagements. Wir unterstützen Sie dabei, die Geschäftsbeziehungen zu Hauptlieferanten und Kunden sicher zu gestalten.

Um Sie und Ihr Unternehmen abzusichern, haben wir gemeinsam mit namhaften Kreditversicherern ein einfaches und effektives Konzept erarbeitet, das Sie vor Forderungsausfällen und Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter (Insolvenzanfechtung) schützt.

Ihr Ansprechpartner

Jörg Peters

+49 40 23777-144

PetersJ@schunck.de

Weiterführende Informationen

Unsere Kreditversicherungslösungen

Kurzinfo

Wozu dienen Kreditversicherungen?

Kreditversicherungen schützen den Lieferanten davor, dass ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung nicht bezahlt. Der Lieferant geht in Vorleistung und gewährt den sogenannten Lieferantenkredit. Kreditversicherungen basieren auf aktuellen Risiko- und Finanzinformationen (zum Beispiel zu Liquidität, Cash Flow, Umsatz, Profitabilität, Finanzergebnissen und Verschuldungsgrad) der Kunden und prognostizieren die Insolvenzwahrscheinlichkeit.

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.