29. Juni 2020

Neue Haftungsregelung bei LKW mit Anhängern und Gespannen – das sollten Sie wissen!

Mit Beschluss des „Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Gespannen und Anhängern im Straßenverkehr“ haftet seit 17. Juli 2020 wieder der Halter des Zugfahrzeugs. Der Gesetzgeber kehrt damit zur alten Regulierungspraxis vor dem Jahr 2010 zurück.

Das Bundesjustizministerium hat das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ergänzt und die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen neu geregelt. Mit der neuen Haftungsregelung kehrt der Gesetzgeber wieder zur alten Regulierungspraxis vor dem Jahr 2010 zurück.

Hintergrund der Neuregelung: Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2010 teilten sich ab diesem Zeitpunkt die KFZ-Haftpflichtversicherer der ziehenden und der gezogenen Einheiten die Schadenaufwendungen.

Die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit ist jetzt ausdrücklich an die bei einem Gespannunfall von den beteiligten Haltern jeweils gesetzten Gefahren angepasst, also dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet.

Die Ausnahme bilden technische Defekte an den gezogenen Einheiten, wenn diese für die Schadenentstehung maßgeblich sind und im Einzelfall gefahrerhöhend gewirkt haben.

Was bedeutet das für Flottenbetreiber?

Kfz-Flotten mit einem Überhang an Anhängern oder Aufliegern werden voraussichtlich weit weniger Schadenbelastungen treffen, vereinbarte Nachschusspflichten aufgrund von Anhänger-Regressen dürften dadurch entfallen.

Für LKW beziehungsweise Zugmaschinen – also ziehende Fahrzeuge – muss aber voraussichtlich mit Prämienerhöhungen gerechnet werden, da diesen die Schadenlast wieder zu 100 Prozent angerechnet  und entsprechend anfallen wird.

Bei Fragen zum Thema helfen Ihnen unsere Kfz-Versicherungsexperten gern. Wir unterstützen Sie und verhandeln für Sie die bestmögliche Prämie für das kommende Versicherungsjahr 2021.

Handeln Sie jetzt und vermeiden so mögliche Prämienveränderungen für das kommende Versicherungsjahr 2021. Sprechen Sie uns an – Ihr Kundenberater steht Ihnen für Auskünfte und Unterstützung gern zur Verfügung!

Sie sind noch kein SCHUNCK-Kunde? Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Kristin Russow

+49 40 23777-153

RussowK@schunck.de

Weiterführende Informationen

KFZ-Flottenversicherungen

Versicherungslösungen

SCHUNCK – Mehr als nur versichert.