HuG Bremen

Versicherungslösungen der SCHUNCK GROUP

Versicherungslösungen für Immobilien

Es gibt viele Versicherungen, die für Sie als (Teil-)Eigentümer von Immobilien von Belang sind.

Unsere Experten aus dem SCHUNCK Competence Center Immobilienwirtschaft beraten Sie zuverlässig und fachkundig zu den besten am Markt verfügbaren Konditionen.

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Unsere Versicherungslösungen für Haus & Grund-Mitglieder

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung springt dann ein, wenn es zu einem Gebäudeschaden infolge einer versicherten Gefahr kommt. Versicherte Gefahren sind z. B. Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Vandalismus oder Überschwemmungen. Versichert ist das gesamte Gebäude mit allen fest verbauten Gegenständen. Sie übernimmt die Reparatur- und Instandsetzungskosten. Bei einem Totalschaden werden zudem auch die Kosten für den Abbruch des Gebäudes bezahlt, dazu zählen unter anderem Aufräumarbeiten, Baumfällarbeiten oder die Grundstückssicherung.

Bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes durch den Eintritt einer oder mehrerer versicherter Gefahren leistet der Versicherer auch für die vorübergehenden Kosten einer Mietwohnung oder erstattet für die Dauer der Wiederherstellung den ortsüblichen Mietpreis inklusive der Nebenkosten.

Die Wohngebäudeversicherung in ihrer grundlegenden Form reguliert Schäden, die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Finanzielle Belastungen durch Extremwetter wie zum Beispiel Schneedruck, Überschwemmung oder auch Starkregen kön-nen und sollten durch den ergänzenden Einschluss der sogenannten „Elementargefahren“ abgesichert werden.

  • Die Feuerversicherung umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht werden. Überspannungsschäden sind ebenfalls versichert.
  • Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, durch Frost oder Rohrbruch an den Zu- und Ableitungsrohren sowie den Heizungsrohren entstehen.
  • Die Sturmversicherung versichert Schäden infolge von Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel.
  • Die Elementarschadenversicherung versichert das Wohngebäude gegen Erdbeben, Erdrutsch, Sturmfluten, Schneelawinen, Schlammlawinen, Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Sie ist vor allem wichtig für Haus- oder Wohnungseigentümer, die in Risikozonen leben. Hierunter fallen zum Beispiel Regionen entlang der Weser, der Elbe oder der Ems.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken haften grundsätzlich für Schäden, die Dritten durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück entstehen. Diese Haftung ist durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versicherbar.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine vergleichsweise prämiengünstige Versicherungssparte, die hohe Schadenssummen bis in den Millionenbereich abdeckt. Sie kann analog der Wohngebäudeversicherung (als ein Vertrag, der das vermietete Gebäude betrifft) auf die Mieter umgelegt werden.
Wird die eigene Immobilie oder das eigene Grundstück vom Eigentümer selbst genutzt, besteht Versicherungsschutz in der Regel über die eigene private Haftpflichtversicherung.

Vermieter-Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der selbstgenutzten Immobilie können über eine Privat-Rechtsschutzversicherung versichert werden. Bei der eigenen, vermieteten, Immobilie ist ein separater Vertrag notwendig. Dieser sichert die finanziellen Folgen eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie ab.

Der Haus & Grund Bremen Landesverband e. V. nimmt seine Aufgabe im Mieterschutz sehr ernst und vermittelt über SCHUNCK neben einer eigenen vor- und außergerichtlichen Rechtsberatung in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven Versicherungsschutz in Form einer Vermieter-Rechtsschutz-Versicherung.
ROLAND Rechtsschutz als langjähriger Partner der Haus & Grund-Organisation bietet Mitgliedern ein auf die außergerichtliche Beratung bei Haus & Grund aufbauenden Versicherungsschutz, der die Kosten für Gerichtsverfahren zur Wahrnehmung ihrer Interessen als Eigentümer und Vermieter deckt – zu exklusiven und günstigen Konditionen.
Eine Erweiterung um den Baustein Vertrags-Rechtsschutz vor Gerichten ist ebenfalls möglich. Diese Erweiterung umfasst den Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die aus Verträgen entstehen. Ein Beispiel hierfür ist die mangelnde Leistung eines Handwerkers nach mehrfachen Arbeiten und Mahnungen.
Grundsätzlich ist bei jedem Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei beziehungsweise sechs Monaten einzuhalten. Innerhalb dieser Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz. Doch Haus & Grund kennt die Belange seiner Mitglieder und bietet ihnen einen Bonus in Form des Erlasses der Wartezeiten.
Voraussetzung: das Mitglied lässt bei Neuvermietungen einen Solvenz-Check durchführen, zum Beispiel über die Infoscore Consumer Data GmbH – einem Partner von Haus & Grund– und nutzt gleichzeitig einen Mietvertrag von Haus & Grund.

Die Eigentümer- und Vermieter-Rechtschutz von ROLAND können Sie jetzt online abschließen! Zum Online-Abschluss

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt den kompletten Hausrat im Haus oder der Wohnung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat zählt das gesamte bewegliche Eigentum in den Wohn- und Nebenräumen wie beispielsweise Möbel, Kleidung, Teppiche, Geschirr und Elektrogeräte.

Im Schadenfall werden entweder der Wiederbeschaffungspreis, die Reparaturkosten oder eine Wertminderung je nach Zustand der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände entschädigt. Die Versicherungssumme wird in der Regel mit einer Pauschale pro m² berechnet. Für einen durchschnittlichen Haushalt gelten 650 € pro m² als weder über- noch unterversichert. Versichert ist der Hausrat bis zur Versicherungssumme. Liegt diese unterhalb des Versicherungswertes spricht man von einer Unterversicherung, die im Schadenfall zu Abzügen führen kann. Wertsachen werden hierbei gesondert betrachtet, für diese gelten separate Entschädigungsgrenzen vereinbart, die sich aber individuell anpassen lassen.
Weiterhin umfasst die Hausratversicherung über den Baustein „Außenversicherung“ das Gepäck auf Reisen in bestimmtem Umfang, versichert ist dann beispielsweise der Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.

Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-Rechtsschutzversicherung erbringt Leistungen für die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers. Ihre wichtigsten Bausteine bilden der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung kann mit weiteren verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden, um die persönliche Lebenssituation bestmöglich abzusichern.

Bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt die Rechtsschutzversicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder sowie gerichtliche Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners – soweit der Versicherte sie übernehmen muss – und Kosten für Mediationsverfahren.
Neben der reinen Leistung bei Rechtsstreitigkeiten bietet die Rechtsschutzversicherung Ser-viceleistungen an. Dazu zählt die Empfehlung eines passenden Anwalts in der Nähe, aber auch die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Versichert ist neben dem Versicherungsnehmer der Ehepartner oder der namentlich genannte Lebenspartner. Ebenfalls versichert sind die minderjährigen Kinder, aber auch die volljährigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese unverheiratet sind und noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen gelten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weiterhin nicht versichert sind Rechtsstreitigkeiten um den Hausbau, das Urheber- und Markenrecht, Spiel- bzw. Wettverträge und Gewinnzusagen, Kapitalanlagen sowie Halt- und Parkverstöße im Straßenverkehr.

Viele Rechtsschutzversicherer vereinbaren Wartezeiten für bestimmte Leistungsbausteine, um den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aufgrund eines kurzfristig absehbaren Rechtstreits zu vermeiden. Ab Versicherungsbeginn bis zum Ablauf der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.

Privathaftpflichtversicherung

Kraft Gesetzes haftet der Versicherungsnehmer für alle Schäden, die er schuldhaft einem Dritten zugefügt hat, mit seinem gesamten Privatvermögen. Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, gelten nicht versichert. Dieses unter Umständen existenzbedrohende finanzielle Risiko des Versicherungsnehmers gilt versichert. Aus diesem Grund gilt die Privathaftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen für private Versicherungsnehmer.

Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet außerdem eine passive Rechtsschutzfunktion, indem sie unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehrt. In einem Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Regulierung des Schadens. Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes von beschädigten Gegenständen, die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall und bei verletzten Personen beispielsweise Behandlungskosten, Verdienstausfall, aber auch Schmerzensgeld oder – bei bleibenden Schäden – eine lebenslange Rente.
Im gleichen Vertrag können neben dem Versicherungsnehmer auch seine Lebens- oder Ehepartner, Kinder sowie Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter mitversichert werden.

Hält der Versicherte gezähmte Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche, sind Schäden, die durch diese Kleintiere verursacht werden, über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Schäden durch Hunde oder Pferde sind hingegen nicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Zur Versicherung von Schäden durch diese Tiere sind eigenständige Haftpflichtversicherungen erforderlich.

Neben Vorsatz sind Schäden ausgeschlossen, die Versicherte selbst erleiden (Eigenschäden) oder die sie sich untereinander zufügen. Weiterhin ausgeschlossen sind reine Vertragverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, Geldstrafen und Bußgelder, Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug oder den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeuges verursacht werden. Hier kommen die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. andere Haftpflichtversicherungen zum Tragen.

Unsere Versicherungslösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Verwaltungen

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung springt dann ein, wenn es zu einem Gebäudeschaden infolge einer versicherten Gefahr kommt. Versicherte Gefahren sind z. B. Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Vandalismus oder Überschwemmungen. Versichert ist das gesamte Gebäude mit allen fest verbauten Gegenständen. Sie übernimmt die Reparatur- und Instandsetzungskosten. Bei einem Totalschaden werden zudem auch die Kosten für den Abbruch des Gebäudes bezahlt, dazu zählen unter anderem Aufräumarbeiten, Baumfällarbeiten oder die Grundstückssicherung.

Bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes durch den Eintritt einer oder mehrerer versicherter Gefahren leistet der Versicherer auch für die vorübergehenden Kosten einer Mietwohnung oder erstattet für die Dauer der Wiederherstellung den ortsüblichen Mietpreis inklusive der Nebenkosten.

Die Wohngebäudeversicherung in ihrer grundlegenden Form reguliert Schäden, die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Finanzielle Belastungen durch Extremwetter wie zum Beispiel Schneedruck, Überschwemmung oder auch Starkregen kön-nen und sollten durch den ergänzenden Einschluss der sogenannten „Elementargefahren“ abgesichert werden.

  • Die Feuerversicherung umfasst Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht werden. Überspannungsschäden sind ebenfalls versichert.
  • Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, durch Frost oder Rohrbruch an den Zu- und Ableitungsrohren sowie den Heizungsrohren entstehen.
  • Die Sturmversicherung versichert Schäden infolge von Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel.
  • Die Elementarschadenversicherung versichert das Wohngebäude gegen Erdbeben, Erdrutsch, Sturmfluten, Schneelawinen, Schlammlawinen, Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Sie ist vor allem wichtig für Haus- oder Wohnungseigentümer, die in Risikozonen leben. Hierunter fallen zum Beispiel Regionen entlang der Weser, der Elbe oder der Ems.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken haften grundsätzlich für Schäden, die Dritten durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück entstehen. Diese Haftung ist durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versicherbar.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine vergleichsweise prämiengünstige Versicherungssparte, die hohe Schadenssummen bis in den Millionenbereich abdeckt. Sie kann analog der Wohngebäudeversicherung (als ein Vertrag, der das vermietete Gebäude betrifft) auf die Mieter umgelegt werden.
Wird die eigene Immobilie oder das eigene Grundstück vom Eigentümer selbst genutzt, besteht Versicherungsschutz in der Regel über die eigene private Haftpflichtversicherung.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Tritt Öl aus einem Öltank aus und verschmutzt Gewässer oder Grundwasser, ist der Besitzer für den entstandenen Schaden verantwortlich – auch wenn ihn keine Schuld trifft. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fällt damit unter den Begriff der Gefährdungshaftung und setzt, anders als viele andere Haftpflichtversicherungen, nicht ein Verschulden des Versicherungsnehmers voraus. Früher wurde sie in der Regel separat abgeschlossen, heutzutage gilt sie in vielen Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen mitversichert.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte

Ein Beirat haftet unbegrenzt für sein Tun oder Unterlassen. Die Aufgaben als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind vielseitig und sind nicht ohne Risiko. Sie reichen von der Prüfung der Jahresabschlussrechnung, des Wirtschaftsplans über die Unterstützung des Hausverwalters und vielem mehr. Entgeht ihm z. B. eine falsche Buchung, kann er haftbar gemacht und der entstandene Schaden muss durch ihn beglichen werden. Weitere Schadenbeispiele sind die Freigabe überhöhter Rechnungen oder das Übersehen von Fehlern bei der Bildung der Instanthaltungsrücklagen. Wichtig zu wissen: Diese Haftung erstreckt sich auch auf das Privatvermögen! Schutz bietet hier eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiräte, auch Beiratshaftpflicht genannt.

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