21. Oktober 2022

Wirtschaftskriminalität und das Unternehmen in der Krise (Teil 2)

Es gibt Situationen, die Unternehmen eher selten ereilen, auf die sie aber dennoch vorbereitet sein sollten. Plötzlich stehen Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und strafrechtliche Ermittlungen werden eingeleitet, oder Ihr Unternehmen wird zum Ziel von Wirtschaftskriminalität. Beide Fälle können jederzeit eintreten und in die Krise führen.

In drei SCHUNCKaktuell-Beiträgen geben wir Ihnen Tipps für den Umgang mit dem Ernstfall und beraten Sie zum passenden Versicherungsschutz.

Nachdem in Teil 1 das richtige Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen im Unternehmen beleuchtet wurde, liegt der Fokus in Teil 2 auf Unternehmen als Ziel von Wirtschaftskriminalität.

Unternehmen als Ziel von Wirtschaftskriminalität – Die Fake President-Falle

Auch von Wirtschaftskriminalität in Form von Betrug sind Unternehmen immer häufiger betroffen. Kriminelle setzen häufig auf die Masche des sogenannten Social Engineering und nutzen die Mitarbeitenden als Schwachstelle aus. Hier schützt die Vertrauensschaden-Versicherung.

Besonders geläufig ist die Fake President-Falle, der „Enkeltrick“ gegenüber Unternehmen: Betrüger geben sich als Unternehmensleiter oder Bereichsverantwortliche aus und kontaktieren eine/-n Mitarbeiter*in – diese/-r wird beispielsweise aufgefordert eine höchstvertrauliche Transaktion besonders kurzfristig durchzuführen. Ein Vorwand, unter dem ungeprüft größere Summen auf angegebene Konten überwiesen werden sollen. Einmal auf diesen (meist) Offshore-Konten angekommen, ist eine Rückforderung des Geldes so gut wie unmöglich.

Unsere Erfahrung mit entsprechenden Schadenfällen zeigt eine hohe kriminelle Energie und einen hohen technischen Aufwand auf Seiten der Betrüger. Die Taten werden oft von langer Hand vorbereitet. Die Täter setzen umgeleitete Telefonnummern inklusive Stimmenverzerrer oder spoofing ein und verändern E-Mail-Inhalte, um Druck auf die angesprochenen Personen auszuüben, oder fälschen im System der Zielunternehmen gefundene Rechnungstemplates. Teilweise wurde das Unternehmen lange Zeit vorher unbemerkt über die IT ausgespäht: Wer ist im Urlaub, wo gibt es Vertreter? Wie funktionieren die Prozesse? Die gewonnenen Informationen nutzen Kriminelle, um gezielt Schwachstellen zu identifizieren und den Betrug zu planen.

Möglichen Betrugsfällen entgegenwirken

Auch auf Betrugsfälle können und sollten Sie Ihr Unternehmen vorbereiten:

  • Regelmäßige Awareness-Schulungen helfen, Ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren – so sind sie weniger anfällig für Betrugsmaschen. Dies ist auch wichtig für den Nachweis bei Versicherern.
  • Sorgen Sie für eine offene Unternehmenskultur, in der Nachfragen von Mitarbeitern ausdrücklich erwünscht sind. So entstehen weniger schnell Unsicherheiten.
  • Erstellen Sie klare schriftliche Regelungen zum Vier-Augen-Prinzip und ggf. weiteren Freigabeprozessen. So handeln Ihre Mitarbeiter nicht im Alleingang.

Mögliche behördliche Durchsuchungen und Betrugsmaschen – beide Fälle zeigen, wie wichtig es ist, gewappnet zu sein. Bereiten Sie sich auf den Krisenfall vor und setzen Sie präventive Maßnahmen im Unternehmen um.

Wir beraten Sie gerne zum Versicherungsschutz rund um das Thema Wirtschaftskriminalität. 

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich an!

Stephanie Schuckließ (Leiterin Competence Center Financial Lines)

+49 40 23777-160

SchuckliessS@schunck.de

Weiter geht es in Teil 3 unserer Artikelserie mit Unternehmen als Ziel von Wirtschaftskriminalität – Stephanie Schuckließ, Leiterin des Competence Center Financial Lines, beantwortet drei Fragen zum Thema Versicherungsschutz.

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