18. Oktober 2022

Wirtschaftskriminalität und das Unternehmen in der Krise (Teil 1)

Es gibt Situationen, die Unternehmen eher selten ereilen, auf die sie aber dennoch vorbereitet sein sollten. Plötzlich stehen Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und strafrechtliche Ermittlungen werden eingeleitet, oder Ihr Unternehmen wird zum Ziel von Wirtschaftskriminalität. Beide Fälle können jederzeit eintreten und in die Krise führen.

In drei SCHUNCKaktuell-Beiträgen geben wir Ihnen Tipps für den Umgang mit dem Ernstfall und beraten Sie zum passenden Versicherungsschutz.

Wirtschaftskriminalität kann jeden treffen

51.260 – so viele Fälle von Wirtschaftskriminalität registrierte die Polizei im Jahr 2021 in Deutschland. Weltweit ist fast jedes zweite Unternehmen schon Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Allein im Jahr 2021 sind dadurch in Deutschland Schäden von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro entstanden.

Genauso können behördliche Ermittlungen zu erheblichen Problemen in Unternehmen führen. Allein der Vorwurf von strafrechtlich relevanten Handlungen reicht dabei für staatsanwaltliche Ermittlungen aus.

Gegen viele Folgen dieser beiden Krisenszenarien können Sie sich mit der Straf-Rechtsschutz- und der Vertrauensschaden-Versicherung absichern. Im konkreten Schadenfall hilft es zudem, wenn Sie und Ihr Unternehmen auf diese Krisensituationen vorbereitet sind.

Unternehmen im Fokus behördlicher Ermittlungen – Was tun, wenn Polizeiwagen vorfahren?

Mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung sind Sie gut ausgerüstet für die Verteidigung gegen strafrechtliche oder ordnungsbehördliche Maßnahmen und damit anfallende Kosten. Aber was tun, wenn morgens überraschend Beamte vor der Tür stehen und mit einer Durchsuchung Ihres Unternehmens beginnen?

Es ist Montagmorgen, und die Arbeitswoche beginnt. Es parken etliche Polizeiwagen vor dem Haupteingang Ihres Unternehmens. Ein Durchsuchungsbeschluss wird vorgelegt und es wird um Einlass gebeten. Wenn niemand im Unternehmen für solche Ausnahmesituationen geschult ist, kann einiges schieflaufen.

Solche Ereignisse streuen nicht nur kurzfristig Sand in das Getriebe, sondern können auch langfristig zu wirtschaftlichen Verlusten führen und Ihre Reputation schädigen.

Richtiges Verhalten im Krisenfall

Da Durchsuchungen dem Zweck der Informationsgewinnung und der Beschlagnahme sachdienlicher Beweismittel dienen, werden sie in der Regel nicht angekündigt. Eine Durchsuchung kann auch in Verdachtsfällen durchgeführt und auch durch eine Versicherung nicht verhindert werden. Die Aktivitäten der Behörden im Unternehmen und insbesondere Durchsuchungsmaßnahmen bedeuten große Unruhe und allgemeine Unsicherheit unter den Mitarbeitenden und führen schnell zu Fehlverhalten. Idealerweise sollte man darauf sehr gut vorbereitet sein und zeitnah ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Alle Mitarbeitenden sollten dazu befähigt sein, den Beamten gegenüber sachlich und kooperativ aufzutreten. Es sollte vermieden werden, sich zu Vorwürfen zu äußern.

Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren! Idealerweise sind ausgewählte Mitarbeitende zu Durchsuchungsabläufen und den damit verbundenen internen Aufgaben bereits geschult.

Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor! In unserer Checkliste finden Sie Tipps dafür, was Sie vor und während des Ernstfalls beachten sollten.

Checkliste: Behördliche Durchsuchung – Richtig Handeln im Ernstfall

Auf den Krisenfall vorbereiten

  • Erstellen Sie eine Liste mit allen wichtigen Kontaktdaten der Personen, die im Krisenfall zu informieren
    sind. Dazu gehören beispielsweise Geschäftsführung, Rechtsabteilung oder Rechtsanwalt.
  • Hinterlegen Sie die Liste bei dem zuerst betroffenen Personenkreis (Sekretariat, Empfang/Pforte).
  • Bereiten Sie mögliche betroffene Personen auf den Ernstfall vor, wie die IT-Abteilung im Falle einer
    möglichen Server-Durchsuchung.
  • Benennen Sie eine/-n Pressesprecher*in und/oder briefen Sie Ihre Agentur für Krisenmanagement im Voraus.

Richtig Handeln im Krisenfall

  • Prüfen Sie die Legitimation der Beamten.
  • Duplizieren Sie den Durchsuchungsbeschluss.
  • Informieren Sie die Rechtsabteilung und/oder einen Rechtsanwalt und leiten Sie den Beschluss weiter.
  • Informieren Sie die zuständigen Kontaktpersonen anhand der vorbereiteten Liste.
  • Besprechen Sie den Ablauf der Durchsuchung mit den Beamten inkl. aller erforderlichen Mitarbeiter.
  • Stellen Sie den Beamten einen separaten Raum mit Kopiermöglichkeit zur Verfügung.
  • Definieren Sie eine oder mehrere Begleitpersonen für die Beamten.
  • Protokollieren Sie das Vorgehen und erfragen Sie eine Kopie des polizeilichen (Beschlagnahme-) Protokolls.
  • Holen Sie sich die Zustimmung ein, die beschlagnahmten Unterlagen zu kopieren.

Weiter geht es in Teil 2 unserer Artikelserie mit Unternehmen als Ziel von Wirtschaftskriminalität – wie Sie sich auf den Krisenfall vorbereiten und präventive Maßnahmen im Unternehmen umsetzen können..

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